Wissen für Ihre Namensentscheidung
Wortmarke oder Wort-Bild-Marke?
Möchten Sie den Namen selbst oder seine konkrete Gestaltung schützen lassen? Diese Frage steht am Anfang der Wahl einer Markenform.
| Wortmarke | Wort-Bild-Marke | |
|---|---|---|
| Gegenstand | Eine bestimmte Zeichenfolge | Eine konkrete grafische Gestaltung mit Wortbestandteilen |
| Darstellung | Ohne bestimmte Farbe oder grafische Ausgestaltung; umfasst übliche Schriftdarstellungen | Zum Beispiel Name mit besonderer Schriftgestaltung oder kombiniert mit einem Symbol |
| Ausgangspunkt | Der Name soll im Mittelpunkt stehen. | Die konkrete visuelle Erscheinung soll erfasst werden. |
Ein Logo schützt nicht automatisch jedes enthaltene Wort
Die Eintragung einer Wort-Bild-Marke bedeutet nicht, dass der Wortbestandteil auch allein schutzfähig wäre. Aus einem schutzunfähigen Wortbestandteil entstehen keine eigenständigen Verbietungsrechte gegen die Verwendung dieses Wortes. Ein einfacher Rahmen oder eine übliche Verzierung genügt regelmäßig nicht, um eine beschreibende Bezeichnung eintragungsfähig zu machen.
Welche Form passt zu Ihrem Vorhaben?
Bereiten Sie für die Beratung drei Informationen vor: Welche Namensfassung möchten Sie verwenden? Gibt es bereits ein fertiges Logo? Soll das Erscheinungsbild in nächster Zeit verändert werden? So lässt sich die gewünschte Nutzung besser besprechen.
Auch die Recherche sollte zur Marke passen
Bei einem gestalteten Zeichen können neben dem Namen auch die Bildbestandteile relevant sein. Teilen Sie deshalb mit, ob bereits ein Logo vorliegt. Einzelheiten zur Recherche und zur rechtlichen Bewertung lassen sich anschließend abstimmen.
Quellen: DPMA – Fragen zu Markenformen und DPMA – Markenformen und Darstellung.
Ihr Vorhaben verdient eine klare Grundlage.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir leiten Ihre unverbindliche Anfrage an den kooperierenden Fachanwalt Mark Laupichler weiter. Leistungen und mögliche Kosten werden gesondert vereinbart.
Unverbindliche Anfrage stellen ↗Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Redaktioneller Stand: Oktober 2026.