Wissen für Ihre Namensentscheidung
Firmennamen schützen lassen
Sie haben einen Namen für Ihr Unternehmen gefunden? Bevor Website, Geschäftsausstattung und Werbung entstehen, lohnt sich ein genauer Blick auf die rechtliche Grundlage.
Firma, Geschäftsbezeichnung und Marke: drei Perspektiven
Im rechtlichen Sinn ist die Firma der Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt. Daneben können Geschäftsbezeichnungen und Marken relevant sein. Welche Schutzrechte bestehen oder sinnvoll aufgebaut werden können, hängt von der konkreten Nutzung ab.
| Begriff | Wofür steht er? | Was ist zu beachten? |
|---|---|---|
| Firma | Name im Geschäftsverkehr eines Kaufmanns | Die Handelsregisterprüfung ersetzt keine umfassende Prüfung älterer Kennzeichenrechte. |
| Domain | Technische Internetadresse | Die Verfügbarkeit sagt nicht aus, ob der Name markenrechtlich genutzt werden darf. |
| Marke | Kennzeichen für Waren oder Dienstleistungen | Schutzfähigkeit, ältere Rechte und das gewünschte Schutzgebiet sind gesondert zu prüfen. |
Reicht die Eintragung im Handelsregister?
Die Prüfung der örtlichen Unterscheidbarkeit einer Firma ist keine bundesweite Freigabe gegenüber sämtlichen älteren Kennzeichen. Ein unbeanstandeter Registereintrag schließt deshalb Konflikte nicht aus.
So bereiten Sie Ihre Namensentscheidung vor
- Notieren Sie den Namen einschließlich Schreibvarianten und Abkürzungen.
- Beschreiben Sie Ihr Angebot konkret: Was verkaufen oder leisten Sie?
- Benennen Sie die Länder, in denen Sie tätig werden möchten.
- Sammeln Sie bereits gefundene ähnliche Namen und deren Tätigkeitsfelder.
Recherche und Beratung sinnvoll verbinden
brandaide unterstützt mit Markenrecherche. Für die rechtliche Bewertung und Fragen zur Anmeldung steht der kooperierende Fachanwalt Mark Laupichler zur Verfügung. Ihre Anfrage erreicht zunächst unser Portalteam und wird von uns weitergeleitet.
Fachliche Grundlagen: IHK Halle-Dessau – Unternehmenskennzeichen und DPMA – Recherche.
Ihr Vorhaben verdient eine klare Grundlage.
Schildern Sie uns Ihr Anliegen. Wir leiten Ihre unverbindliche Anfrage an den kooperierenden Fachanwalt Mark Laupichler weiter. Leistungen und mögliche Kosten werden gesondert vereinbart.
Unverbindliche Anfrage stellen ↗Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Redaktioneller Stand: Oktober 2026.