Namen schützen lassen · Wissen & Orientierung
Von der Idee zur vorbereiteten Anmeldung.
Eine gute Vorbereitung beginnt mit dem Namen – und berücksichtigt das gesamte geplante Angebot.
1. Markenform bestimmen
Soll ein Wort, ein Logo oder eine Kombination angemeldet werden? Die Markenform und ihre Darstellung bestimmen mit, was Gegenstand der Anmeldung ist.
2. Waren und Dienstleistungen beschreiben
Für die Anmeldung wird ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen benötigt. Diese sind in Klassen eingeordnet. Das Verzeichnis lässt sich nach der Anmeldung nicht einfach erweitern.
3. Recherche und Beratung einplanen
Vor der Anmeldung sollten mögliche ältere Rechte recherchiert werden. Bei rechtlichen Fragen kann Mark Laupichler die nächsten Schritte mit Ihnen besprechen.
4. Anmeldung einreichen
Beim DPMA sind Angaben zur anmeldenden Person, die Markendarstellung und das Waren- und Dienstleistungsverzeichnis erforderlich. Die Anmeldung kann unter anderem elektronisch erfolgen. Die Entscheidung über die Eintragung trifft das Amt.
Quelle: DPMA – Erforderliche Angaben.
Sie möchten Ihren nächsten Schritt klären?
Schildern Sie uns Ihr Vorhaben. Wir leiten Ihre unverbindliche Anfrage an Mark Laupichler weiter.
Unverbindlich anfragen ↗Allgemeine Informationen, keine individuelle Rechtsberatung. Redaktioneller Stand: Oktober 2026.